Für Ausbildungen die vor dem 30.09.2020 beginnen und bis zum 30.09.2024 abgeschlossen sind, gilt noch der Ausbildungsumfang von 300 Unterrichtseinheiten. Für alle Ausbildungsgänge die ab dem 01.10.2020 beginnen, erweitert sich der Ausbildungsumfang auf 480 Unterrichtseinheiten. Diese zusätzlichen 180 Unterrichtseinheiten betreffen nicht die Tai-Chi- oder Qigong-Praxis. Diese Unterrichtseinheiten verteilen sich auf naturwissenschaftlich-medizinische, pädagogische, psychologische und gesundheitswissenschaftliche Inhalte.
Ein Grundberuf für Tai Chi und Qigong entfällt komplett. 200 Zeitstunden Unterrichtserfahrung müssen weiterhin von Ausbildungsteilnehmenden ohne pädagogischen oder medizinischen Primärberuf erbracht werden.
Für alle, die unter den alten Bedingungen ihre Anbieterqualifikation anerkannt bekommen haben, besteht Bestandsschutz.
Zuletzt geändert am 31.12.2018 19:31.
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