Die Anforderungen an die Zusatzqualifikationen für Tai Chi und Qigong bleiben unverändert. Die Ausbildungen müssen 300 UE beinhalten und bei anerkannten Ausbildungsinstituten, die beispielsweise nach den Ausbildungsleitlinien des Deutschen Dachverbandes für Qigong und Taijiquan (DDQT) ausbilden, absolviert werden. Neu ist, dass Tai-Chi- und Qigong-Lehrende mit einer nachgewiesenen Unterrichtserfahrung von 200 Stunden und einem staatlich anerkannten Beruf oder Studienabschluss außerhalb des Gesundheits- oder Sozialbereichs von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt werden können.
Benutzen Sie folgende Links um weitere Informationen zu erhalten:
http://ddqt.de/neuigkeiten-zum-leitfaden-praevention/
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_Praevention_2014_barrierefrei.pdf (Seite 64,65: Anmerkungen 120-122.)
Der DDQT bietet montags von 11.00 bis 12.00 Uhr unter 0211 -91384655 eine Sprechstunde zu dem Anerkennungsverfahren der ZPP an.
Zuletzt geändert am 15.01.2017 17:58.
Kategorien: Tai-Chi-Ausbildung, Qigong-Ausbildung
Danke liebe Andrea für diese Information. Ich bin schon lange an meinem Verband der KNEIPP-Akademie dran, dass sie die Übungsleiter anerkennen. Auch sie waren im Gespräch. Liebe Grüße Reni
Vielen Dank liebe Andrea,
ein sehr interessanter Hinweis.
Herzliche Grüße